Fachbereich Bau- und Immobilienrecht

Ihr Anwalt im Baurecht

Ihre Fragen und Anliegen

  • Sie möchten bauen und wissen nicht, welche Vorschriften Sie beachten müssen?
  • Sie sind mit einem Bauprojekt nicht einverstanden und möchten prüfen lassen, ob das Baugesuch alle Vorschriften einhält?
  • Sie möchten dem Nachbarn ein Näherbaurecht einräumen, sind sich aber der Konsequenzen nicht bewusst?
  • Sie haben ein Fuss- und Fahrwegrecht und haben Fragen zum Unterhalt oder der Nutzung?
  • Sie fragen sich, ob bei Ihnen durch eine Änderung des Zonenplans eine Enteignung vorliegt?
  • Sie sind mit einem Vergabeentscheid der Gemeinde oder Stadt nicht einverstanden und fragen sich, ob dieser angefochten werden kann?

Unsere Unterstützung

  • Wir zeigen Ihnen auf, welchen Voraussetzungen ein Baugesuch zur Baubewilligung erfüllen sollte oder wogegen Einsprache gemacht werden könnte.
  • Wir verfassen Ihnen auf Wunsch eine Einsprache, eine Stellungnahme oder ein Rekurs und vertreten Sie gerne an einem Augenschein.
  • Wir beraten Sie gerne, welche Grenzabstände Bauten und Pflanzungen erfüllen müssen sowie was Sie bei einer Grenzverletzung für Möglichkeiten haben.
  • Wir klären mit Ihnen den Bestand und Umfang von Dienstbarkeiten und unterstützen Sie in der Durchsetzung.
  • Wir prüfen, ob eine Enteignung vorliegt und vertreten Sie gerne vor Behörden.
  • Wir beraten Sie, ob das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten hat oder ob der Vergabeentscheid anfechtbar ist.


Ihr Anwalt im Immobilienrecht

Ihre Fragen und Anliegen

  • Sie möchten Wohneigentum verkaufen oder kaufen und fragen sich, was beim Kaufvertrag zu beachten ist?
  • Sie haben ein Haus oder eine Wohnung gekauft und möchten wissen, ob und wie Sie Mängel geltend machen können?
  • Sie sind Vermieter und wollen infolge Zahlungsverzugs des Mieters den Mietvertrag kündigen?
  • Sie sind Mieter, das Mietobjekt hat Mängel und/oder mit der Nebenkostenabrechnung sind Sie nicht einverstanden?
  • Sie wollen ein Haus bauen und fragen sich, ob Sie dies mit einem Architekten, Totalunternehmer und/oder Generalunternehmer machen sollen?
  • Sie haben gebaut und eine Mängelrüge gemacht, trotzdem macht der Handwerker keine Nachbesserung?
  • Sie sind Stockwerkeigentümer und sind mit den Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung nicht einverstanden?
  • Sie sind Unternehmer und der Bauherr, Totalunternehmer oder Generalunternehmer bezahlt die Schlussrechnung nicht?

Unsere Unterstützung

  • Wir beraten Sie, was bei einem Grundstückkaufvertrag betreffend Reservation, Verzögerung, Übergabe und Mängelrechte beachtet werden sollte.
  • Wir erstellen Mietverträge, prüfen Nebenkostenabrechnungen, beraten Sie bei Vertragsverletzungen durch den Mieter oder Vermieter und unterstützen Sie bei Änderungen oder Kündigungen von Mietverträgen.
  • Wir prüfen, ob die Pflichten gemäss Werkvertrag erfüllt sind, welche Rechte Sie gemäss Werkvertrag geltend machen können und unterstützen Sie in der Durchsetzung.
  • Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten und Verpflichtungen Sie gemäss Statuten oder Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft haben.
  • Wir unterstützen Sie in der Durchsetzung von offenen Forderungen, insbesondere in der Prüfung, Abwehr oder Geltendmachung von Bauhandwerkerpfandrechten.

Unsere Tätigkeit im Bau- und Immobilienrecht

Wir beraten Sie gerne in öffentlich- und zivilrechtlichen Fragen rund um die Themen Baubewilligung, Dienstbarkeit, Enteignung, Submission, Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Stockwerkeigentum und Bauhandwerkerpfandrecht. Im Fall von Streitigkeiten mit dem Nachbarn, der Gemeinde, dem Kanton, dem Käufer oder Verkäufer, dem Mieter oder Vermieter sowie dem Architekten, Unternehmer oder Bauherrn stehen wir Ihnen auch gerne schlichtend und/oder prozessierend zur Verfügung.