Strafrecht

Arbeitsunfall – Produktionsleiter freigesprochen

Kerstin Friedrich / 1.11.2019

Im September 2012 kam es in einer Maschinenbaufirma zu einem tragischen Arbeitsunfall, bei dem die Hand eines Mitarbeiters in einer Abkantpresse eingeklemmt wurde. Der Mitarbeiter verlor dabei drei Finger einer Hand.

 

Unser Mandant war zum Unfallzeitpunkt in der Geschäftsleitung des entsprechenden Unternehmens tätig. Der Geschädigte und die Staatsanwaltschaft warfen ihm schwere fahrlässige Körperverletzung vor, weil eine Sicherheitsvorkehrung weggeschwenkt worden sei, um schneller arbeiten zu können. Nur wegen der weggeschwenkten Sicherheitsvorrichtung habe sich das Oberwerkzeug beim versehentlichen Betätigen des Fusspedals überhaupt senken und dabei die Hand des Mitarbeiters einklemmen können.

 

Wir konnten das Gericht davon überzeugen, dass unserem Mandanten kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden kann. Vorab konnten wir nachweisen, dass bei der betroffenen Maschine die Sicherheitsvorrichtung für gewisse Arbeiten zwingend weggeschwenkt werden musste und dies auch gesetzeskonform war. Wir legten ausserdem dar, dass der Verunfallte elementarste Sicherheitsvorschriften missachtet hatte, indem er sich unaufgefordert und unzulässigerweise in die Bedienung der Maschine eines anderen Mitarbeiters eingemischt hatte. Der Verunfallte wollte das Oberwerkzeug entfernen, ohne vorher die Einstellungen geprüft zu haben und ohne die Maschine oder zumindest die Hydraulik ausgeschaltet zu haben. Als er versehentlich das Fusspedal betätigte, während sich seine Hand am Oberwerkzeug befand, wurde diese eingeklemmt.

 

Der mittlerweile pensionierte Produktionsleiter wurde nach einem mehrjährigen Strafverfahren im Frühjahr 2019 freigesprochen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

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Kerstin Friedrich

M.A. HSG in Law, Rechtsanwältin

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