Schulrecht – Ein zunehmend komplexes Rechtsgebiet
Das Verhältnis zwischen Schulbehörden, Lernenden und Eltern wird immer stärker durch rechtliche Vorschriften bestimmt. Daniela Ittensohn, unsere erfahrene Anwältin im Schulrecht, sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie in allen Instanzen kompetent beraten werden. Gerade im Bereich der Volksschule gelten kantonale Regelungen, die sich stark unterscheiden können. Wir unterstützen Sie dabei, diese Vorschriften zu verstehen und im konkreten Fall korrekt anzuwenden.
Grundlegende Prinzipien im Bildungsrecht
- Kostenloser Grundschulunterricht: Gemäss Bundesverfassung haben alle Kinder Anspruch auf einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht.
- Obligatorischer Schulbesuch: Die Kantone sind verpflichtet, eine unentgeltliche Grundschulbildung sicherzustellen.
- Elternpflichten: Eltern (oder bevollmächtigte Dritte) sind dafür verantwortlich, dass Kinder regelmässig die Schule besuchen und ihren schulischen Pflichten nachkommen.
Gerade bei Fragen zu Schulort, schulrechtlichem Aufenthalt sowie spezifischen Elternpflichten (Kontakt-, Informations- und Unterstützungspflichten) sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und begleiten Sie bei Verfahren vor Schul- oder Aufsichtsbehörden.
Konfliktlösung im Fokus
Ob es um Streitigkeiten im Lehrverhältnis, die Bewertung von Prüfungsleistungen, Anordnungen von Förder- oder Disziplinarmassnahmen geht: Unser Ziel ist stets, im Sinne aller Beteiligten tragfähige und faire Lösungen zu finden. Dank unserer umfassenden Expertise im Schulrecht können wir nicht nur rechtlichen, sondern auch organisatorischen Faktoren angemessen Rechnung tragen.