Baueinsprache

Baueinsprache

Haben Sie ein schutzwürdiges Interesse und sind Sie vom Bauvorhaben berührt, dann können Sie Einsprache erheben und dabei die Nichteinhaltung der Erschliessung, der Zonenkonformität oder von Gestaltungsvorschriften rügen. Möchten Sie nachbarschaftsrechtliche Ansprüche geltend machen, muss dies auf dem Zivilweg passieren.