Bauhandwerkerpfandrecht

Bauhandwerkerpfandrecht

Unternehmer, die an einem Bau auf einem Grundstück in Form von Leistung von Material und Arbeit beteiligt sind, können für ihre offene Forderung innert vier Monaten nach Beendigung der letzten werkvertraglich geschuldeten Leistung um die Errichtung eines Grundpfandes ersuchen.