Ehescheidung
Die Ehescheidung führt zur rechtlichen Auflösung der Ehe. Im Unterschied zum Eheschutzverfahren wird im Ehescheidungsverfahren auch die güterrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen und die Pensionskasse geteilt.
Die Ehescheidung ist in den Art. 111 ZGB bis Art. 134 ZGB geregelt.