Erbrecht

Ihr Anwalt im Erbrecht

Wir erarbeiten für Sie gerne einen Vorsorgeauftrag, ein Testament sowie ein Ehe- und/oder Erbvertrag und übernehmen die öffentliche Beurkundung der Verträge.

Hierbei zeigen wir Ihnen einerseits auf, wie Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit die Personen- und Vermögensvorsorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr regeln können. Andererseits beraten wir Sie für den Fall Ihres Todes, sprich was Sie für Ihre/n Partner/in, Ihre Kinder für weitere Personen und Institutionen testamentarisch sowie güter- und/oder erbrechtlich vorsehen können.

Zudem unterstützen wir Sie in der Willensvollstreckung und vertreten Sie aus vermögens-, versicherungs- und steuerrechtlicher Perspektive in Erbteilungsverfahren.