Kaufvertragsrecht

Kaufvertragsrecht

Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezah­len (Art. 184 OR).

Beim Kaufvertrag handelt es sich wohl um die Vertragsart, die am häufigsten – beinahe von jedermann tagtäglich – abgeschlossen wird. Entsprechend vielseitig können die Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen sein.

Sie haben nach dem Kauf eines Occasionsfahrzeugs festgestellt, dass dieses Mängel aufweist? Sie haben einen Gegenstand verkauft und der Käufer weigert sich, den Kaufpreis zu bezahlen? Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem kaufvertragsrechtlichen Anliegen.