Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Die Kindesschutzmassnahmen sind vielfältig und reichen von einfacher Unterstützung der Eltern bei der Erziehung und Betreuung der Kinder bis hin zum Sorgerechts- und / oder Obhutsentzug. Im Erwachsenenschutzrecht ist die fürsorgerische Unterbringung die einschneidenste Massnahme. Sie kann verfügt werden, wenn eine Person an einer psychischen Störung oder geistigen Behinderung leidet, die zu einer akuten Eigen- oder Fremdgefährdung führt.