Missbräuchliche Kündigung

Missbräuchliche Kündigung

Eine Kündigung kann aus den in Art. 336 OR aufgeführten Gründen missbräuchlich sein. Daneben gibt es Missbrauchstatbestände, welche in der Lehre und Rechtsprechung entwickelt wurden (Art und Weise der Kündigung, Alter etc.). Es ist vor Ablauf der Kündigungsfrist Einsprache zu erheben. Die Klagefrist beträgt 180 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.