Im Strassenverkehrsrecht wird unterschieden zwischen der einfachen (Art. 90 Abs. 1 SVG) und der groben Verletzung der Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG).
Nach einer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) stellt sich häufig die Frage, ob eine einfache oder eine grobe Verkehrsregelverletzung vorliegt. Die Abgrenzung hat eine grosse Bedeutung, denn bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln beträgt die Mindestdauer eines Führerausweisentzugs drei Monate. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach und es gibt Grenzfälle.
Wird jemand mit einem Strafbefehl der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen, kann es daher sinnvoll sein, den Fall durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.