Überstunden
Überstunden sind nach Treu und Glauben zu leisten. Sie müssen angeordnet und nötig sein. Eine Überstundenkompensation muss vereinbart werden. Erfolgt eine Auszahlung, besteht Anspruch auf einen Zuschlag. Überstundenentschädigung und der Zuschlag können schriftlich wegbedungen werden.