Unfall

Unfall

Ein Unfall im Sozialversicherungsrecht ist gemäss gesetzlicher Definition die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines unge­wöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beein­träch­ti­gung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat (Art. 8 ATSG).

Nach einem Unfall, z.B. im Strassenverkehr, stellt sich für die geschädigte Person häufig die Frage, ob oder in welchem Umfang Ansprüche gegenüber einem Haftpflichtigen oder dessen Versicherung geltend gemacht werden können. Ein Anwalt kann der geschädigten Person dabei unterstützend zur Seite stehen.