Ehevertrag

Ehevertrag

Der Ehevertrag ist grundsätzlich die vertragliche (Neu-)Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse zwischen den Ehegatten. Sein typischer Inhalt umfasst einerseits die Wahl eines Güterstandes (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) und andererseits die Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse innerhalb dieses Güterstandes.