Fachbereich Bildungs- und Schulrecht

Unsere Expertise Schul- und Bildungsrecht

Mit der erfahrenen Rechtsanwältin lic. iur. HSG Daniela Ittensohn beraten wir Sie umfassend und kompetent im Fachgebiet des Bildungs- und Schulrechts. Dank ihrer bisherigen Tätigkeiten, unter anderem als Leiterin Rechtsdienst des Kantonsspitals St. Gallen und als Departementssekretärin Bildung und Kultur des Kantons Appenzell Ausserrhoden , bringt sie wertvolle Erfahrung in den Bereichen Gesundheits- und Bildungswesen in unsere Kanzlei ein.

Im Bereich Bildungs- und Schulrecht stehen wir Ihnen bei einer Vielzahl von Fragestellungen zur Seite. Ob es um die Anfechtung einer nicht bestandenen Prüfung, die Klärung von Klassenzuteilungen oder das Recht auf Nachteilsausgleich für Ihr Kind geht – wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung.

Darüber hinaus begleiten wir Schulen und Bildungseinrichtungen bei der Ausarbeitung rechtssicherer Regelungen, von Hausordnungen bis hin zu Prüfungsreglementen. Unser Team unterstützt Sie auch bei Disziplinarverfahren, damit diese fair und rechtlich korrekt ablaufen.

Zudem beraten wir Lehrpersonal sowie Schulen und Bildungseinrichtungen in allen Fragen des Personalrechts, wie Anstellung, Kündigung und Arbeitszeugnisse. Mit S-E-K Advokaten haben Sie in allen Bildungsfragen eine kompetente Anlaufstelle, die Ihre Interessen wirkungsvoll vertritt.

Ihre Anwältin im Bildungs- und Schulrecht

Ihre Fragen und Anliegen

  • Ist die nicht bestanden Aufnahmeprüfung ans Gymnasium anfechtbar?
  • Ist die Klassenzuteilung für mein Kind korrekt?
  • Benötige ich eine Betriebsbewilligung für die Privatschule?
  • Hat mein Kind Anspruch auf Nachteilsausgleich wegen einer Beeinträchtigung?
  • Was kann ich gegen die nicht bestanden Berufsprüfung unternehmen?
  • Ist die Kündigung meines Lehrverhältnisses hinzunehmen?
  • Ich bin mit meinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden. Was kann ich tun?
  • Wie verfüge ich eine Disziplinarmassnahme korrekt?
  • Ist die Aberkennung der Gleichwertigkeit meines Abschlusses korrekt?
  • Wer erstellt eine Hausordnung oder ein Prüfungsreglement für die Schule?
  • Muss ich die Kosten der Privatschule in jedem Fall selbst bezahlen?
  • Hat mein Kind Anspruch auf besondere Förderung?
  • Was kann ich gegen die Nicht-Promotion unternehmen?
  • Sind die Auflagen im Akkreditierungsverfahren hinzunehmen?

Unsere Unterstützung

  • Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung von Reglementen im Bildungsbereich (Hausordnungen, Zulassung- und Prüfungsreglemente, o.ä.).
  • Wir beraten Sie beim Disziplinarverfahren, damit dieses rechtlich korrekt und fair durchgeführt wird.
  • Wir vertreten Ihre Interessen im Zusammenhang mit dem Recht auf und dem Zugang zur Bildung (Grundschule, Sek II, berufliche Ausbildung, tertiäre Bildung, Weiterbildung, Erwachsenenbildung und Bildung für Menschen mit Beeinträchtigung).
  • Wir beraten Bildungsinstitute in Governance und Compliance-Fragen.
  • Wir führen für Sie Prüfungsrekurse und Beschwerdverfahren.
  • Wir begleiten Sie in allen personalrechtlichen Fragestellungen (Anstellung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarungen, Arbeitszeugnisse, Zielvereinbarungen, Homeoffice-Regelungen und Massnahmen).
  • Wir beraten Lernende und Studierende, Sorgeberechtigte, Lehrpersonen und Schulleitungen als auch Institute im Bildungswesen.
  • Auf Wunsch kann für ein erstes, umfassendes Beratungsgespräch eine Pauschale vereinbart werden.