Gemeinsam statt gegeneinander – Gerne begleitet Sie Rechtsanwältin Mirjam Gmür zuverlässig und empathisch zu tragfähigen Vereinbarungen.

Mediation bei Trennung, Scheidung und anderen Konflikten

Mediation kann bei unterschiedlichen persönlichen und rechtlichen Konflikten eine Möglichkeit sein, gemeinsam eine aussergerichtliche Lösung zu entwickeln. Besonders bei Trennung und Scheidung bietet sie einen strukturierten Rahmen, um Fragen rund um Kinder, Unterhalt, Vermögen und die weitere Zusammenarbeit als Eltern zu klären.

Auch bei anderen Konflikten kann eine Mediation sinnvoll sein – beispielsweise bei familiären Auseinandersetzungen, Nachbarschafts- oder Mietstreitigkeiten oder Konflikten am Arbeitsplatz.

Im Mittelpunkt stehen die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten. Die Mediatorin unterstützt den Prozess unabhängig und neutral, strukturiert das Gespräch und begleitet die Parteien dabei, eigene Lösungen zu entwickeln.

Die gemeinsam erarbeiteten Lösungen können auf Wunsch rechtlich geprüft und in entsprechende Vereinbarungen überführt werden.

 

Scheidungskonvention gemeinsam erarbeiten

Eine Scheidungsmediation kann dazu dienen, die Folgen einer Scheidung gemeinsam zu regeln. Dazu gehören beispielsweise folgende Fragen:

  • die Betreuung und der persönliche Verkehr mit den Kindern,
  • der Kinderunterhalt,
  • der nacheheliche Unterhalt,
  • die Aufteilung von Vermögen und Vorsorgeguthaben,
  • die Familienwohnung sowie
  • weitere organisatorische und finanzielle Folgen der Scheidung.

Das Ergebnis kann in einer Scheidungskonvention festgehalten werden. Besteht über sämtliche Scheidungsfolgen Einigkeit, kann eine entsprechende Scheidungskonvention zusammen mit einem gemeinsamen Scheidungsbegehren beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

Weil die Vereinbarung von den Parteien selbst entwickelt wird, kann dies dazu beitragen, dass beide Seiten die getroffene Regelung nachvollziehen und mittragen können.

Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren beruht die Mediation auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung. Die Parteien bestimmen selbst, welche Themen sie regeln und welche Lösung für ihre persönliche Situation geeignet ist.

 

Vorteile einer Mediation

  • Selbstbestimmt: Die Parteien entwickeln ihre Lösung gemeinsam.
  • Vertraulich: Die Gespräche finden in einem geschützten Rahmen statt.
  • Lösungsorientiert: Interessen und konkrete zukünftige Lösungen stehen im Mittelpunkt.
  • Juristisch begleitet: Die gemeinsam erarbeiteten Lösungen können rechtlich geprüft und in entsprechende Vereinbarungen umgesetzt werden.

 

Mediation auch bei anderen Konflikten

Eine Mediation eignet sich nicht nur für Trennungen und Scheidungen. Auch bei anderen Konflikten kann sie eine Möglichkeit sein, gemeinsam eine aussergerichtliche Lösung zu entwickeln, beispielsweise bei:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten,
  • Mietstreitigkeiten,
  • Konflikten am Arbeitsplatz,
  • familiären Auseinandersetzungen oder
  • weiteren zivilrechtlichen Konflikten.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Beteiligten bereit sind, sich auf den Mediationsprozess einzulassen und gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten.

Ihre Mediatorin bei S-E-K Advokaten

Rechtsanwältin und Mediatorin Mirjam Gmür

Rechtsanwältin und Mediatorin Mirjam Gmür begleitet Sie bei der Entwicklung einer gemeinsamen Lösung. In ihrer Rolle als Mediatorin ist sie unabhängig und neutral und unterstützt die Beteiligten dabei, ihre Interessen zu klären und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Ob Trennungs- oder Scheidungsmediation, Nachbarschafts- oder Mietstreitigkeit, Konflikt am Arbeitsplatz oder eine andere zivilrechtliche Auseinandersetzung: Sie unterstützt Sie dabei, eine aussergerichtliche Lösung zu entwickeln, die von den Beteiligten gemeinsam getragen werden kann.

Sie möchten klären, ob Mediation für Ihren Konflikt geeignet ist?

In einem Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und klären, ob eine Mediation für Sie der passende Weg sein kann.