Gemeinsam statt gegeneinander – Gerne begleitet Sie Rechtsanwältin Mirjam Gmür zuverlässig und empathisch zu tragfähigen Vereinbarungen.

Mediation bei Trennung und Scheidung in Aadorf

Gemeinsam Lösungen finden, wenn die Beziehung endet

Eine Trennung oder Scheidung bringt viele persönliche und rechtliche Fragen mit sich. Wie wird die Betreuung der Kinder geregelt? Wer übernimmt welche finanziellen Verpflichtungen? Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt? Und wie kann die Kommunikation als getrennte Eltern künftig gestaltet werden?

Mediation schafft Raum, offene Fragen gemeinsam zu besprechen und Schritt für Schritt Lösungen zu finden, die für beide Seiten tragfähig sind. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Frage, wer Recht hat, sondern wie sich die anstehenden Themen zukunftsorientiert regeln lassen und wie sie von beiden Seiten mitgetragen werden können.

Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, geht es um mehr als die Regelung der Trennung. Es geht auch darum, wie die Elternschaft künftig gestaltet werden kann. Klare Vereinbarungen und eine respektvolle Kommunikation können dabei helfen, auch nach der Trennung als Eltern gut zusammenzuarbeiten.

Rechtsanwältin Mirjam Gmür begleitet Sie am Standort Aadorf – vertraulich, strukturiert und mit juristischer Kompetenz.

«In einer emotional sehr herausfordernden Zeit, in der vieles gleichzeitig auf einen zukommt und oft kaum Raum bleibt, um all die neuen Anforderungen zu sortieren, war die Begleitung durch Frau Gmür sehr wertvoll. Mit ihrer ruhigen Art, ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer klaren, strukturierten Vorgehensweise hat sie Orientierung gegeben und dabei geholfen, auch in schwierigen Situationen den Überblick zu behalten.» Mediandin, Mutter von 2 Kindern (1 und 4 Jahre)

 

Ihre Vorteile einer Mediation bei S-E-K Advokaten

Mediation und juristische Kompetenz
Juristische Fachkompetenz und Mediation aus einer Hand – gemeinsam erarbeitete Lösungen können rechtlich geprüft und in geeignete Vereinbarungen überführt werden.

Lösungen gemeinsam entwickeln
Sie bringen Ihre Anliegen und Bedürfnisse ein und entwickeln gemeinsam Lösungen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Zeit und Kosten im Blick behalten
Eine erfolgreiche Mediation kann dazu beitragen, eine langwierige und kostenintensive Auseinandersetzung zu vermeiden. Wie viel Zeit und Aufwand erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Situation und den zu klärenden Themen ab.

Vertraulicher Rahmen
Die Mediation findet in einem vertraulichen Rahmen statt. Als Rechtsanwältin unterliegt Mirjam Gmür der anwaltlichen Schweigepflicht.

Gemeinsam Eltern bleiben
Wenn Kinder betroffen sind, endet die Verantwortung als Eltern nicht mit der Trennung. Eine Mediation kann dabei unterstützen, klare Vereinbarungen zu treffen und eine konstruktive Kommunikation für die Zukunft zu ermöglichen.

«Die Kombination aus Mediation und juristischer Kompetenz hat vieles vereinfacht: Wir kamen mit strittigen Themen und gingen mit gemeinsam erarbeiteten Lösungen.» Mediandin, Mutter von 2 Kindern (1 und 4 Jahre)

 

Wie funktioniert eine Mediation?

  1. Gemeinsam starten
    In einem ersten Gespräch lernen wir Ihre Situation kennen und klären, welche Fragen Sie beschäftigen. Dabei schauen wir auch, ob eine Mediation für Sie der passende Weg ist.
  2. Was muss geklärt werden?
    Wir verschaffen uns einen Überblick über die offenen Themen und legen gemeinsam fest, was Sie im Rahmen der Mediation besprechen möchten.
  3. Interessen klären und mögliche Lösungen finden
    Beide Seiten können ihre Sichtweise, Bedürfnisse und Vorstellungen einbringen. Im gemeinsamen Gespräch suchen wir nach Lösungen, die für beide Seiten tragbar sind.
  4. Vereinbarung und rechtliche Umsetzung
    Die erzielten Einigungen werden schriftlich festgehalten. Auf Wunsch können die Vereinbarungen anschliessend rechtlich geprüft und – je nach Situation und Verfahrensstand – entsprechend umgesetzt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann beispielsweise eine Scheidungskonvention ausgearbeitet werden.

 

Ist Mediation immer der passende Weg?

Mediation ist ein freiwilliges und eigenverantwortliches Verfahren. Beide Parteien müssen bereit sein, sich auf den Mediationsprozess einzulassen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. Eine Einigung kann im Rahmen der Mediation nicht erzwungen werden.

Die Eignung einer Mediation ist insbesondere dann sorgfältig zu prüfen, wenn zwischen den Parteien erhebliche Macht- oder Abhängigkeitsverhältnisse bestehen oder eine Partei ihre Interessen nicht ausreichend selbstbestimmt vertreten kann. Auch wenn die notwendige Offenheit für eine gemeinsame Bearbeitung der relevanten Themen fehlt, kann eine Mediation an ihre Grenzen stossen.

Die Mediatorin entscheidet nicht über die Streitfragen und nimmt keine parteiliche Interessenvertretung für eine der beteiligten Personen wahr. Sie strukturiert den Mediationsprozess und unterstützt die Parteien dabei, ihre Interessen zu klären, Lösungsoptionen zu entwickeln und eine freiwillige Vereinbarung zu erarbeiten.

Ob eine Mediation für Ihre konkrete Situation geeignet ist, wird im Erstgespräch geklärt

Ihre Ansprechpartnerin für Mediation in Aadorf

Rechtsanwältin und Mediatorin Mirjam Gmür

Rechtsanwältin Mirjam Gmür ist in unserer Kanzlei Ihre Ansprechpartnerin für Mediation bei Trennung, Scheidung und familienrechtlichen Fragen. Sie begleitet Paare und Eltern in Aadorf und Umgebung.

Sie sorgt für einen strukturierten Gesprächsrahmen, macht unterschiedliche Interessen sichtbar und unterstützt die Beteiligten dabei, eigene tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Auf Wunsch kann Mirjam Gmür die gemeinsam erarbeiteten Lösungen anschliessend auch rechtlich prüfen und die entsprechenden Vereinbarungen ausarbeiten.

Dabei müssen Sie nicht bereits wissen, welche Lösung die richtige ist. Der erste Schritt ist, miteinander ins Gespräch zu kommen.

«Frau Gmür hat die Sachlage immer scharfsinnig auf den Punkt gebracht, ohne dabei das Gesamtbild und das Wohl aller Beteiligten aus den Augen zu verlieren. Ich hätte es nicht besser treffen können: Sie vereint ein feines Einfühlungsvermögen mit analytischer Klarheit auf einzigartige Weise.» Mediand, Vater von 2 Kindern (8 und 10 Jahre)

 

Sie möchten klären, ob Mediation für Ihre Situation geeignet ist?
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Häufige Fragen zur Trennungs- und Scheidungsmediation

Ist eine Mediation auch möglich, wenn wir uns bei vielen Punkten nicht einig sind?

Ja. Eine Mediation setzt keine vorgängige Einigung voraus. Erforderlich ist jedoch, dass beide Parteien freiwillig teilnehmen und bereit sind, eigenverantwortlich an einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten.

Müssen wir bereits wissen, wie wir die Trennung regeln möchten?

Nein. Zu Beginn müssen noch keine konkreten Lösungen feststehen. Im Mediationsverfahren werden die relevanten Themen und Interessen geklärt und darauf aufbauend mögliche Regelungen entwickelt.

Was passiert, wenn wir keine Einigung erzielen?

Eine Mediation garantiert keine Einigung. Können sich die Parteien über einzelne oder sämtliche Fragen nicht verständigen, kann das Verfahren beendet werden. Die Parteien können ihre offenen Ansprüche und Anliegen anschliessend auf anderem Weg weiterverfolgen. Je nach Situation kann insbesondere ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommen.

Ist eine Mediation auch für unverheiratete Paare möglich?

Ja. Eine Mediation kann auch von unverheirateten Paaren oder Eltern in Anspruch genommen werden. Gegenstand können beispielsweise Regelungen zur Betreuung und zum persönlichen Verkehr mit den Kindern, Unterhaltsfragen oder vermögensrechtliche Angelegenheiten sein.

Was kostet eine Mediation bei Trennung oder Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand. Die Parteien vereinbaren grundsätzlich, wie die Mediationskosten getragen werden. Ob und in welchem Umfang eine Rechtsschutzversicherung Mediationskosten übernimmt, richtet sich nach dem konkreten Versicherungsschutz.

Was geschieht im Erstgespräch?

Im Erstgespräch wird Ihre persönliche Situation besprochen. Es wird geklärt, ob die Voraussetzungen für ein Mediationsverfahren gegeben sind und ob eine gemeinsame Bearbeitung der offenen Fragen grundsätzlich möglich erscheint. Das Erstgespräch dient damit auch dazu, den Rahmen und das weitere Vorgehen der Mediation zu klären.