Gemeinsam statt gegeneinander – Gerne begleitet Sie Rechtsanwältin Mirjam Gmür zuverlässig und empathisch zu tragfähigen Vereinbarungen.

Mediation bei Trennung und Scheidung in Winterthur

Wenn die Beziehung endet, muss der Konflikt nicht eskalieren

Eine Trennung verändert vieles. Neben den emotionalen Herausforderungen müssen oft wichtige Fragen geklärt werden: Kinder, Betreuung, Unterhalt, Finanzen, Wohnsituation und die weitere Kommunikation.

Eine Mediation bietet einen geschützten und strukturierten Rahmen, um die offenen Fragen gemeinsam zu besprechen und Lösungen zu entwickeln, die für beide Seiten tragbar sind. Dabei steht nicht im Vordergrund, wer Recht hat, sondern wie die Situation für alle Beteiligten zukunftsorientiert geregelt werden kann.

Besonders wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, ist es wichtig, verlässliche Vereinbarungen zu finden und die Kommunikation als Eltern weiterhin zu ermöglichen. Denn auch wenn die Beziehung als Paar endet, bleibt die gemeinsame Verantwortung als Eltern bestehen.

Rechtsanwältin Mirjam Gmür begleitet Sie am Standort Winterthur – vertraulich, strukturiert und mit juristischer Kompetenz.

«In einer emotional sehr herausfordernden Zeit, in der vieles gleichzeitig auf einen zukommt und oft kaum Raum bleibt, um all die neuen Anforderungen zu sortieren, war die Begleitung durch Frau Gmür sehr wertvoll. Mit ihrer ruhigen Art, ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer klaren, strukturierten Vorgehensweise hat sie Orientierung gegeben und dabei geholfen, auch in schwierigen Situationen den Überblick zu behalten.» Mediandin, Mutter von 2 Kindern (1 und 4 Jahre)

 

Ihre Vorteile einer Mediation bei S-E-K Advokaten

Juristisch begleitet
Mediation und juristische Fachkompetenz verbinden – für Lösungen, die rechtlich geprüft und in entsprechende Vereinbarungen überführt werden können.

Selbstbestimmt
Sie entwickeln gemeinsam Lösungen und behalten Einfluss darauf, wie die offenen Fragen geregelt werden.

Zeit und Kosten im Blick
Eine erfolgreiche Mediation kann Zeit und Kosten im Vergleich zu einer strittigen Auseinandersetzung reduzieren.

Vertraulich
Als Rechtsanwältin unterliegt Mirjam Gmür der anwaltlichen Schweigepflicht.

Gemeinsam Eltern bleiben
Bei gemeinsamen Kindern kann eine Mediation dabei unterstützen, klare Vereinbarungen zu treffen und eine verlässliche Kommunikation als Eltern zu ermöglichen.

«Die Kombination aus Mediation und juristischer Kompetenz hat vieles vereinfacht: Wir kamen mit strittigen Themen und gingen mit gemeinsam erarbeiteten Lösungen.» Mediandin, Mutter von 2 Kindern (1 und 4 Jahre)

 

Wie funktioniert eine Mediation?

  1. Erstgespräch und Auftragsklärung
    Wir besprechen Ihre persönliche Situation, klären die zu regelnden Fragen und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Mediation gegeben sind.
  2. Themen sammeln und Interessen klären
    Die offenen rechtlichen und persönlichen Themen werden erfasst und strukturiert. Danach werden die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten herausgearbeitet.
  3. Lösungsoptionen entwickeln
    Auf Grundlage der geklärten Interessen werden verschiedene Lösungsoptionen entwickelt und gemeinsam besprochen. Ziel ist eine für beide Seiten tragfähige Regelung.
  4. Vereinbarung
    Die erzielten Einigungen werden schriftlich festgehalten und können auf Wunsch rechtlich geprüft werden. Je nach Situation können daraus entsprechende Vereinbarungen – bei einer einvernehmlichen Scheidung beispielsweise eine Scheidungskonvention – ausgearbeitet werden.

 

Ist Mediation immer der passende Weg?

Mediation ist ein freiwilliges und eigenverantwortliches Verfahren. Beide Parteien müssen bereit sein, sich auf den Mediationsprozess einzulassen, ihre Interessen offen einzubringen und an einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken.

Eine Mediation setzt zudem voraus, dass beide Parteien grundsätzlich in der Lage sind, ihre Interessen selbstbestimmt zu vertreten. Bei erheblichen Macht- oder Abhängigkeitsverhältnissen, fehlender Freiwilligkeit oder wenn eine Partei nicht bereit ist, konstruktiv an einer Lösung mitzuwirken, kann eine Mediation ungeeignet sein.

Die Mediatorin entscheidet nicht über den Streit und vertritt keine der Parteien. Ihre Aufgabe besteht darin, den Mediationsprozess zu strukturieren und die Parteien bei der eigenverantwortlichen Erarbeitung einer Lösung zu unterstützen.

Ob die Voraussetzungen für eine Mediation in Ihrer konkreten Situation gegeben sind, klären wir im Erstgespräch.

Ihre Ansprechpartnerin für Mediation in Winterthur

Rechtsanwältin und Mediatorin Mirjam Gmür

Rechtsanwältin Mirjam Gmür ist in unserer Kanzlei Ihre Ansprechpartnerin für Mediation bei Trennung, Scheidung und familienrechtlichen Fragen. Sie begleitet Paare und Eltern in Winterthur und Umgebung.

Sie sorgt für einen strukturierten Gesprächsrahmen, macht unterschiedliche Interessen sichtbar und unterstützt die Beteiligten dabei, eigene tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Die gemeinsam erarbeiteten Lösungen können auf Wunsch anschliessend rechtlich geprüft und in entsprechende Vereinbarungen überführt werden.

Dabei müssen Sie nicht bereits wissen, welche Lösung die richtige ist. Der erste Schritt ist, miteinander ins Gespräch zu kommen.

«Frau Gmür hat die Sachlage immer scharfsinnig auf den Punkt gebracht, ohne dabei das Gesamtbild und das Wohl aller Beteiligten aus den Augen zu verlieren. Ich hätte es nicht besser treffen können: Sie vereint ein feines Einfühlungsvermögen mit analytischer Klarheit auf einzigartige Weise.» Mediand, Vater von 2 Kindern (8 und 10 Jahre)

 

Sie möchten klären, ob Mediation für Ihre Situation geeignet ist?
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Häufige Fragen zur Trennungs- und Scheidungsmediation

Können wir eine Mediation machen, obwohl wir uns bei vielen Punkten nicht einig sind?

Ja. Eine Mediation setzt keine Einigkeit voraus. Gerade wenn unterschiedliche Vorstellungen bestehen, kann der strukturierte Austausch helfen, die jeweiligen Interessen und Anliegen zu verstehen und mögliche Lösungen zu entwickeln. Wichtig ist, dass beide Seiten freiwillig teilnehmen und bereit sind, sich auf den gemeinsamen Prozess einzulassen.

Müssen wir schon wissen, wie wir die Trennung regeln möchten?

Nein. Sie müssen zu Beginn noch keine konkreten Lösungen oder Vereinbarungen haben. Im Verlauf der Mediation werden die offenen Fragen gemeinsam besprochen und mögliche Regelungen entwickelt.

Was geschieht, wenn wir keine Einigung finden?

Eine Mediation kann, muss aber nicht zu einer Einigung führen. Wenn keine gemeinsame Lösung gefunden wird, kann das Verfahren beendet werden. Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrer konkreten Situation ab und kann beispielsweise ein gerichtliches Verfahren umfassen.

Ist eine Mediation auch bei unverheirateten Paaren möglich?

Ja. Eine Mediation steht auch unverheirateten Paaren und Eltern offen. Dabei können die persönlichen und rechtlichen Fragen rund um die Trennung gemeinsam bearbeitet und – soweit eine Einigung erzielt wird – in entsprechenden Vereinbarungen festgehalten werden.

Wie viel kostet eine Mediation?

Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand. In der Regel tragen die Parteien die Kosten gemeinsam. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung Mediationskosten übernimmt, hängt von Ihrem konkreten Versicherungsschutz ab.

Was wird im Erstgespräch besprochen?

Im Erstgespräch geht es zunächst um Ihre Situation und Ihre Anliegen. Wir prüfen, ob das Verfahren für Ihre Situation geeignet ist. Anschliessend können die nächsten Schritte festgelegt werden.