Familienrecht

Häusliche Gewalt – Auch in der Schweiz ein weit verbreitetes Problem

Patrick Greuter / 24.2.2021

Wann spricht man von häuslicher Gewalt?

Unter häuslicher Gewalt ist jegliche körperliche, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben, zu verstehen. Unter den Oberbegriff der häuslichen Gewalt fallen deshalb nicht nur Gewalt in Paarbeziehungen wie Ehen, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften (vor, während und nach einer Trennung), sondern auch Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern, Gewalt zwischen Geschwistern und Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen.

Eine «abgeschwächte» Form der häuslichen Gewalt kann das sog. «Stalking» darstellen. Dieses liegt vor, wenn jemand durch mehrmaliges Belästigen, Auflauern, Nachstellen oder Drohen in seiner Handlungsfreiheit beeinträchtigt oder gefährdet wird.

 

Wie oft kommt häusliche Gewalt vor?

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 19’669 Straftaten im Bereich häusliche Gewalt vom Bundesamt für Statistik registriert. Die Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt liegt bedeutend höher.

 

Wer ist von häuslicher Gewalt betroffen?

Statistisch gesehen sind überwiegend Männer in (ehemaligen) Partnerschaften Täter und Frauen die Opfer von häuslicher Gewalt. Auch bei Eltern-Kind und anderen Verwandtschaftsbeziehungen sind die Männer in den meisten Fällen die Täter. Doch auch Frauen üben in rund einem Drittel der Fälle Gewalt gegen Kinder oder andere Verwandte aus. Häusliche Gewalt ist somit ein Problem, dass alle Personen, unabhängig des Geschlechts, betreffen kann.

 

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich von häuslicher Gewalt betroffen bin?

Vorab ist möglich, bei den Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) eine Strafanzeige und/oder einen Strafantrag zu deponieren. Die Delikte, welche bei häuslicher Gewalt erfüllt sein können, sind vielfältig und reichen von Beschimpfungen bis hin zu strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben. Eine gesamte Liste möglicher Delikte finden Sie hier: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/haeusliche-gewalt.html unter der Rubrik «Definition der häuslichen Gewalt».

Es ist auch möglich, auf eine Anzeige zu verzichten und trotzdem Schutz zu erlangen. Die Polizeiorgane in allen Kantonen der Schweiz haben mittlerweile die Möglichkeit, zum Schutz von gefährdeten Personen spezielle Schutzmassnahmen anzuordnen.

Im Kanton Zürich beispielsweise kann der oder die Täter/in für 14 Tage aus der Wohnung oder dem Haus weggewiesen werden und es kann ihr oder ihm verboten werden, gewisse Gebiete zu betreten oder mit gewissen Personen Kontakt aufzunehmen. Überdies kann die Polizei eine gefährdende Person für maximal 24 Stunden inhaftieren. Die gefährdete Person kann die Schutzmassnahmen danach um maximal 3 Monate beim Gericht verlängern lassen.

Eine ähnliche Regelung kennt auch der Kanton Thurgau. Auch dort können Täter oder Täterinnen für 14 Tage aus der Wohnung oder aus dem Haus und der unmittelbaren Umgebung wegweisen und ihr die Rückkehr dorthin untersagt werden. Ausserdem kann die Polizei der Täterschaft verbieten, mit bestimmten Personen (namentlich den gewaltbetroffenen Personen) Kontakt aufzunehmen. Auch diese Massnahmen der Polizei können, wenn ein zivilrechtliches Verfahren (namentlich Scheidung / Eheschutz / gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder aber ein Verfahren betreffend Persönlichkeitsschutz bei unverheirateten Personen, Kindern oder anderen Verwandten im gleichen Haushalt) eingeleitet wird (vgl. § 59 Polizeigesetz Kanton Thurgau), nach Ablauf der 14 Tage verlängert werden.

 

Wie kann ich mich gegen die falsche Anschuldigung wehren, dass ich häusliche Gewalt begangen habe?

Leider kommt es auch vor, dass eine Person beschuldigt wird, häusliche Gewalt verübt zu haben, ohne dass diese Anschuldigung einen realen Hintergrund hat. In diesem Fall ist es wichtig, die angeordneten Massnahmen umgehend anzufechten, da die Massnahmen einen schweren Einschnitt in die persönliche Freiheit bedeuten. Sollten Sie von einer falschen Anschuldigung betroffen sein, ist es uns auch in diesem Fall möglich, Sie kompetent zu unterstützen.

 

Wie kann mich ein Anwalt bei häuslicher Gewalt bzw. in einem allfälligen Verfahren unterstützen?

Im Bereich häusliche Gewalt verfüge ich über umfangreiche Erfahrung, sowohl auf Seiten der Gerichte als auch als Anwalt. Mir ist es somit möglich, Sie in sämtlichen Verfahren, welche im Rahmen von häuslicher Gewalt denkbar sind und welche für Laien oft schwer durchschaubar und kompliziert wirken, schnell und effizient zu vertreten.

Zum Autor

Patrick Greuter

MLaw, Rechtsanwalt

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