Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Vorbescheid der Invalidenversicherung

Stephanie Fröhlich / 6.12.2025

Vorbescheid sieht IV-Ablehnung vor  – Genau hinschauen kann sich lohnen


Nach jahrelangen Abklärungen im IV-Verfahren flattert plötzlich der lang erwartete Vorbescheid ins Haus. Das ernüchternde Resultat: «Wir sehen vor, Ihr Leistungsbegehren abzuweisen». Für viele Versicherte ein Schock, nachdem sie bereits eine jahrelange Leidensgeschichte hinter sich haben und aufgrund der gesundheitlichen Beschwerden bereits seit Jahren nicht mehr arbeiten können.

Gerade bei Covid erkrankten ist die Leidensgeschichte oft lang. Ein Patient erlitt im Sommer 2021 eine schwere COVID-19-Infektion, wurde mehrere Wochen stationär behandelt, erlebte den Tod von drei Mitpatienten mit. Auch sein Verlauf war dramatisch: Wochenlange Atemnot, Intensivpflege, Sauerstofftherapie – körperlich hat er nur knapp überlebt. Nach der Entlassung war er jedoch nicht mehr derselbe Mensch. Er entwickelte Ängste, Panikattacken und depressive Symptome. Auch seine Wahrnehmung war verändert: Er beschrieb fremdartige Empfindungen, hatte Flashbacks, konnte sich kaum konzentrieren, war ständig weinerlich und wirkte in sich verloren. Er war hilflos, verängstigt, kaum fähig, sich selbständig zu organisieren. Ohne die ständige Begleitung seiner Ehefrau wäre der Alltag für ihn schlicht nicht zu bewältigen. Sie selbst kann daher keiner Arbeit mehr nachgehen, weil sie ihren Mann rund um die Uhr betreut. Ein eigenständiges Leben ist in weite Ferne gerückt.

Und trotzdem: Nach Abschluss aller Abklärungen sieht die IV-Stelle vor, das Leistungsbegehren abzuweisen. Für die Betroffenen und deren Angehörige unverständlich – für jeden, der den Versicherten persönlich kennt, ist klar, dass dieser nicht arbeitsfähig ist.

 

Was nun? IV-Akten und Gutachten prüfen


Viele Versicherte erhalten einen Vorbescheid ohne zu wissen, wie die darin enthaltenen medizinischen Feststellungen überhaupt zustande gekommen sind. Oft heißt es lediglich, es liege keine Diagnose mit Krankheitswert vor oder es bestehe volle Arbeitsfähigkeit. Deshalb lohnt es sich, die vollständigen IV-Akten sowie vorhandene Gutachten einzuholen – insbesondere externe polydisziplinäre Begutachtungen. Das bringt Licht ins Dunkle.

Im Fall des Covid-Patienten kamen die Gutachter zu einem klaren Schluss: Aus psychiatrischer Sicht besteht eine vollständige Arbeitsunfähigkeit – in allen Tätigkeiten. Das Gutachten war umfassend und nachvollziehbar. Dennoch entschied die IV-Stelle nach interner RAD-Prüfung anders: Das Gutachten sei „nicht überzeugend“; die Diagnose und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit „nicht nachvollziehbar“. Diese Diskrepanz zwischen medizinischem Befund und versicherungsrechtlicher Einschätzung ist leider kein Einzelfall, vor allem bei psychischen Erkrankungen, deren Auswirkungen weniger sichtbar sind als körperliche Schäden.

 

Einwand einlegen


Der Zugang des Vorbescheids löst eine gesetzliche Frist von 30 Tagen aus, um Einwände zu erheben. In dieser Frist muss gegenüber der IV-Stelle dargelegt werden, warum der Vorbescheid nicht korrekt ist. Entscheidend ist nicht nur die Diagnose, sondern insbesondere die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit.

Im Beispiel des Covid-Patienten hatten die RAD-Ärzte den Versicherten nie persönlich gesehen, die Gutachter hingegen schon. Trotzdem stellte die IV-Stelle die Beurteilung des RAD über diejenige der Gutachter.

 

Neuer Vorbescheid


Nach Eingang eines Einwands prüft die IV-Stelle den Sachverhalt erneut, berücksichtigt die Einwände und holt bei Bedarf neue medizinische Beurteilungen ein. So tat dies die IV-Stelle auch in diesem Fall. Es wurden aktuelle Arztberichte der Behandler eingeholt und eine erneute interne Besprechung mit dem RAD durchgeführt. Danach hat die IV-Stelle einen neuen Vorbescheid erlassen mit dem Resultat: «Nach Ablauf der gesetzlichen Wartezeit hat die versicherte Person Anspruch auf eine ganze Invalidenrente».

 

Fazit


Dieser Fall zeigt: Nach Eingang eines Vorbescheids lohnt es sich, genau hinzuschauen. Die Zustellung löst eine nicht erstreckbare Frist von 30 Tagen aus. Deshalb ist es wichtig, sofort die IV-Akten einzufordern und die medizinischen Unterlagen sorgfältig zu prüfen.

Zum Autor

Stephanie Fröhlich

MLaw, Rechtsanwältin

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