Strafrecht

Wann benötige ich in einem Militärstrafverfahren einen amtlichen Verteidiger?

Simon Krauter / 3.7.2019

Grundlagen

Der Militärstrafgerichtsbarkeit bzw. Militärjustiz unterstehen grundsätzlich in der Armee bzw. im Militär eingeteilte Personen und nur in wenigen Ausnahmefällen Zivilpersonen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Beurteilung militärspezifischer Delikte wie das Versäumen und Verweigern von Militärdiensten (Militärdienstversäumnis und Militärdienstverweigerung). Teilweise behandeln die Militärgerichte aber auch eigentliche Kriminalfälle.

 

Amtliche Verteidigung im Militärstrafverfahren

Anspruch auf einen amtlichen Verteidiger besteht im militärischen Strafverfahren immer dann, wenn der Fall vor einem Militärgericht verhandelt wird. Dies ist bereits bei relativ geringfügigen Strafanträgen von über 30 Tagessätzen Geldstrafe der Fall.Der amtliche Verteidiger kann im Militärstrafverfahren grundsätzlich vom Beschuldigten ausgewählt werden, wobei eine Liste mit amtlichen Verteidigern der Militärjustiz besteht. Wählt der Beschuldigte keinen Verteidiger aus, so bestimmt der Präsident oder die Präsidentin des zuständigen Militärgerichtes einen amtlichen Verteidiger aus dieser Liste.

Bereits in der Voruntersuchung kann ein Anspruch auf eine amtliche Verteidigung bestehen, wenn die Anschuldigungen schwer sind oder der Fall verwickelt ist.

 

Fachliche Voraussetzungen

Militärstrafverfahren setzen besondere Kenntnisse der amtlichen Verteidiger voraus, da es sich teilweise um spezifische militärische Delikte handelt, welche beurteilt werden. Erfahrung des amtlichen Verteidigers im Militärdienst ist von Vorteil. Da der Fall unmittelbar vor dem Militärgericht verhandelt wird (Unmittelbarkeitsprinzip), ist auch eine Erfahrung in der Bearbeitung von solchen Fällen hilfreich. Im Gegensatz zum bürgerlichen Strafrecht müssen die Kosten der amtlichen Verteidigung im Übrigen in militärischen Strafverfahren nicht zurückerstattet werden.

 

Als ehemaliger Untersuchungsrichter und Auditor (Staatsanwalt) am ehemaligen Militärgericht 6 verfüge ich über die entsprechend notwendige Erfahrung in der Bearbeitung von Militärgerichtsfällen. Zudem bin ich auf der Liste der amtlichen Verteidiger der Militärjustiz eingetragen. Der Eintrag ist für den Kanton Thurgau erfolgt, wobei die Vertretung vor allen Militärgerichten möglich ist, zumal diese keinen festen Sitz haben.

Zum Autor

Simon Krauter

lic. iur., Rechtsanwalt

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