Der Titel «Fachanwalt SAV Arbeitsrecht» wird vom Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) verliehen. Voraussetzung ist zunächst eine Zulassung als Rechtsanwalt.
Weiter setzt die Verleihung des Titels «Fachanwalt SAV Arbeitsrecht» eine erfolgreiche Absolvierung eines spezialisierten Lehrgangs (CAS Arbeitsrecht) voraus. Weiter setzt die Verleihung des Titels ein erfolgreich bestandenes Fachgespräch voraus. Voraussetzung zur Zulassung zu diesem Fachgespräch ist eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Arbeitsrecht, welche durch eine Mindestbeschäftigungsdauer in diesem Bereich und aufgrund Mindestanzahl arbeitsrechtlicher Fälle nachgewiesen werden muss.
Im Gegensatz zu anderen im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälten verfügen die Fachanwälte für Arbeitsrecht über eine einschlägige berufliche Erfahrung und Ausbildung. Zudem sind die Fachanwälte für Arbeitsrecht verpflichtet, jährlich an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen und sich über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.
Nicht Voraussetzung ist, dass sich ein Fachanwalt Arbeitsrecht nur mit arbeitsrechtlichen Fällen auseinandersetzt. Häufig ergeben sich interdisziplinäre Fragestellungen, so beispielsweise bei einem Arbeitsunfall, wo sich auch strafrechtliche, sozial- und haftpflichtversicherungsrechtliche Fragen stellen können. Insbesondere zum Sozialversicherungsrecht bestehen auch sonst häufig Schnittstellen.
Fachanwälte Arbeitsrecht sind in der Regel nicht nur auf das privatrechtliche Arbeitsrecht, sondern insbesondere auch auf das öffentliche Personalrecht spezialisiert.