Strafrecht

Zu schnell gefahren – was ist zu tun?

Florian Hartmann / 28.10.2022

Eine kurze Unachtsamkeit, das ständige Wechseln von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Termindruck und plötzlich fährt man zu schnell. Kommt es in diesen Situationen zu Geschwindigkeitskontrollen, so können die entsprechenden Folgen für den oder die Betroffene erheblich sein.

Die Geschwindigkeitskontrolle

In der Schweiz werden bei der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen diverse Messarten verwendet. Zu denken ist dabei vor allem an autonome stationäre Messsysteme («Blitzer») sowie an stationäre Messungen, welche von einer Messperson bedient werden. Unter die letzte Kategorie fallen beispielsweise Messungen der Polizei aus einem stehenden Fahrzeug oder einem Handmessgerät.

Gleichgültig welches Messverfahren durch die Polizei verwendet wird, in dem Fall müssen diverse gesetzliche Anforderungen eingehalten werden. Stationäre autonome Messsysteme müssen beispielsweise zugelassen und geeicht sein. Sodann müssen regelmässig die Betriebsvoraussetzungen überprüft werden. Polizisten und Polizistinnen, welche mobile Messungen durchführen, müssen speziell geschult sein und zur Durchführung der Kontrolle (und auch der Auswertung der Messungen) entsprechend ermächtigt werden. Ebenfalls haben sie bei den Messungen diverse Weisungen beispielsweise betreffend das Führen eines Messprotokolls, Kontrollmessungen und/oder den Ort der Messung einzuhalten. Die entsprechenden Anforderungen sind vielfältig und können meistens nur mittels Checklisten eingehalten werden.

Das Resultat einer Geschwindigkeitsübertretung bzw. die entsprechende Messung ist daher nicht in jedem Fall verbindlich. Wird eine der zahlreichen Voraussetzungen an eine Geschwindigkeitsmessung nicht eingehalten, so wird der Beweiswert der entsprechenden Messung aufgehoben bzw. zumindest gemindert. Die Strafverfolgungsbehörden müssen jedoch eben genau diese Überschreitung exakt beweisen können. Dies bedingt auch, dass das Ergebnis einer Messung einem bestimmen Fahrzeugführer beziehungsweise zumindest einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden kann. Dies ist häufig dann nicht der Fall, wenn das Nummernschild nicht erkennbar ist und/oder wenn eine Messung durch mehrere Fahrzeuge ausgelöst wurde.

Zu schnell gefahren – was sind die Sanktionen?

Bei einer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften werden immer zwei Verfahren ausgelöst: Das Strafverfahren und das Administrativmassnahme-Verfahren. Einzige Ausnahme hierzu sind besonders leichte Widerhandlungen; hier wird kein Administrativmassnahme-Verfahren eröffnet. Das Administrativmassnahme-Verfahren wird von der Behörde im Wohnkanton geführt, meistens geht es dabei um einen Führerausweisentzug. Weitere Massnahmen sind etwa die Verwarnung oder die Anordnung einer Kontrollfahrt. Für die Strafe ist die Strafverfolgungs-Behörde am Ort der Widerhandlung zuständig. Als Strafe gelten Busse, Geldstrafe und Freiheitsstrafe.

Massgebend zur Bestimmung der Dauer des Führerausweisentzugs und der Strafe ist, ob bereits früher einmal eine Geschwindigkeitsübertretung gegangen wurde, wie viel zu schnell gefahren wurde und wo zu schnell gefahren wurde (Innerorts, Ausserorts, Autostrasse, Autobahn). In Abhängigkeit des konkreten Einzelfalles können dabei Geschwindigkeitsüberschreitungen in die folgenden Kategorien samt Sanktionen eingeteilt werden:

Besonders leichte Widerhandlung

  • Keine Eröffnung eines Strafverfahrens;
  • Busse;
  • Kein Führerausweisentzug.

 

Leichte Widerhandlung

  • Eröffnung eines Strafverfahrens;
  • Busse;
  • Bei erstmaligem Verstoss kein Führerausweisentzug.

 

Mittelschwere Widerhandlung

  • Eröffnung eines Strafverfahrens;
  • Busse;
  • Mindestens einen Monat Führerausweisentzug.

 

Schwere Widerhandlung

  • Eröffnung eines Strafverfahrens;
  • Geld- oder Freiheitsstrafe;
  • Mindestens drei Monate Führerausweisentzug.

 

Raserdelikt

  • Eröffnung eines Strafverfahrens;
  • Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr;
  • Mindestens zwei Jahre Führerausweisentzug.

 

Gerade bei erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen und/oder bei wiederholten Geschwindigkeitsübertretungen empfiehlt es sich deshalb, frühzeitig anwaltliche Unterstützung einzuholen. In der Ostschweiz, vorwiegend in den Kantonen St. Gallen und Thurgau beraten und vertreten Sie die Anwälte von S-E-K Advokaten gerne als Ihr Anwalt für Verkehrsdelikte bei Geschwindigkeitsübertretungen und Verkehrsunfällen.

 

Zum Autor

Florian Hartmann

H.A. HSG in Law, Rechtsanwalt

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