Online-Tool Einsprache gegen einen Strafbefehl

Einsprache gegen Strafbefehl: So wahren Sie Ihre Rechte

Wurde Ihnen ein Strafbefehl zugestellt, mit dessen Sachverhaltsdarstellung oder rechtlicher Würdigung Sie nicht einverstanden sind? In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie gegen den Strafbefehl Einsprache erheben möchten.

In der Schweiz gilt dabei eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung des Strafbefehls, innerhalb derer Sie Ihre Einsprache schriftlich bei der Staatsanwaltschaft einreichen können – eine Begründung der beschuldigten Person ist dabei nicht zwingend erforderlich.

Am Ende dieser Seite finden Sie unser Online-Tool “Einsprache Strafbefehl”.

Warum eine Einsprache Strafbefehl sinnvoll sein kann


  • Ungerechtfertigte Strafe vermeiden: Stimmt der aufgeführte Sachverhalt nicht oder wurde Ihr Verhalten rechtlich falsch eingeschätzt, können Sie mit einer Einsprache eine unpassende Strafe verhindern.

  • Genaue Prüfung: Ein Strafbefehl wird häufig rasch ausgestellt. Manchmal wurden nicht alle Aspekte berücksichtigt. Eine Einsprache gegen den Strafbefehl gibt Ihnen die Möglichkeit, den Fall gründlich nachzuprüfen.

  • Flexibilität: Sie können die Einsprache später auch wieder zurückziehen, beispielsweise wenn sich nach Akteneinsicht zeigt, dass die Erfolgsaussichten eher gering sind.

Ablauf und mögliche Kosten bei der Einsprache Strafbefehl


  • Fristgerechte Einsprache
    Innerhalb von 10 Tagen müssen Sie bei der Staatsanwaltschaft schriftlich Einsprache einlegen. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Strafbefehl erneut geprüft.

  • Weitere Verfahrensschritte
    Die Staatsanwaltschaft kann zusätzliche Abklärungen durchführen. Anschliessend kann es zu einer Überweisung des Strafbefehls an das Gericht oder zur Anklageerhebung kommen. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch einen neuen Strafbefehl erlassen oder das Verfahren einstellen.

  • Kostenfolgen
    Die Einsprache gegen den Strafbefehl löst in der Regel noch keine zusätzlichen Verfahrenskosten aus. Tätigt die Staatsanwaltschaft anschliessend zusätzliche Abklärungen, fallen Kosten an. Wird am Strafbefehl festgehalten oder kommt es zu einer Verurteilung vor Gericht, werden die Verfahrens- und Gerichtskosten in der Regel der beschuldigten Person auferlegt.

Unser Online-Tool: Einfach Einsprache Strafbefehl einreichen


Mit unserem Online-Tool können Sie Ihren Strafbefehl rasch und bequem hochladen, sodass wir Ihren Fall prüfen können. Der Ablauf ist unkompliziert:

  • Dokumente hochladen
    Stellen Sie uns Ihren Strafbefehl und ergänzende Informationen zur Verfügung.

  • Schnelle Rückmeldung
    Wir melden uns zeitnah, um Sie über das weitere Vorgehen zur Einsprache gegen den Strafbefehl zu informieren.

  • Mandatsprüfung und -annahme
    Sobald Sie sich für unsere Vertretung entscheiden und wir das Mandat annehmen, kümmern wir uns um alle notwendigen Schritte.

Hinweis: Durch das Hochladen Ihrer Unterlagen allein kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Die Verantwortung für die Einhaltung der 10-Tage-Frist liegt bis zur offiziellen Mandatsannahme bei Ihnen.

Vertrauen Sie auf die Expertise von S-E-K Advokaten im Strafrecht


  • Fachkompetenz im Strafrecht: Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über fundierte Kenntnisse im Schweizer Strafrecht.

  • Individuelle Beratung: Jede Einsprache Strafbefehl erfordert eine massgeschneiderte Strategie. Wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall.

  • Schnelle & effiziente Kommunikation: Unser Online-Tool ermöglicht eine rasche Übermittlung aller relevanten Unterlagen, um rasch und unkompliziert gegen einen Strafbefehl vorzugehen.