Einsprache gegen Strafbefehl: So wahren Sie Ihre Rechte
Wurde Ihnen ein Strafbefehl zugestellt, mit dessen Sachverhaltsdarstellung oder rechtlicher Würdigung Sie nicht einverstanden sind? In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie gegen den Strafbefehl Einsprache erheben möchten.
In der Schweiz gilt dabei eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung des Strafbefehls, innerhalb derer Sie Ihre Einsprache schriftlich bei der Staatsanwaltschaft einreichen können – eine Begründung der beschuldigten Person ist dabei nicht zwingend erforderlich.
Am Ende dieser Seite finden Sie unser Online-Tool “Einsprache Strafbefehl”.