Online-Tool Einsprache gegen einen Strafbefehl

Einsprache gegen einen Strafbefehl

Wurde Ihnen ein Strafbefehl zugestellt? Sind Sie mit der Darstellung des Sachverhalts oder seiner rechtlichen Würdigung nichteinverstanden? Überlegen Sie sich nun, gegen den Strafbefehl Einsprache zu erheben?

Gegen den Strafbefehl kann bei der Staatsanwaltschaft innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden, wobei die Einsprache der beschuldigten Person nicht begründet werden muss. Die Einsprache gegen den Strafbefehl führt in aller Regel noch nicht zu weiteren Verfahrenskosten. Wird das Verfahren anschliessend jedoch nicht eingestellt, sondern werden durch die Staatsanwaltschaft weitere Abklärungen getätigt, der Strafbefehl zur Beurteilung an das Gericht überwiesen oder Anklage beim Gericht erhoben, können der beschuldigten Person im Falle einer Verurteilung weitere Kosten, namentlich die Gerichts- oder zusätzliche Untersuchungskosten, auferlegt werden. Eine Einsprache kann jedoch auch wieder zurückgezogen werden, beispielsweise nach erfolgter Prüfung der Strafakten durch einen Rechtsanwalt.

Wie funktioniert’s?

Mit diesem Online-Tool können Sie uns Ihren Strafbefehl und/oder die zur Erhebung einer Einsprache notwendigen Angaben zukommen lassen.

Nach Erhalt Ihrer Angaben werden wir Sie schnellstmöglich zwecks Besprechung des weiteren Vorgehens im Zusammenhang mit der Erhebung einer Einsprache gegen den Strafbefehl kontaktieren.

 

Achtung!

Die Einsprache gegen einen Strafbefehl ist zwingend innert 10 Tagen seit der Zustellung des Strafbefehls zu erheben.

Die Verantwortung zur Wahrung der Frist liegt bis zur ausdrücklichen Annahme des Mandats durch unsere Anwältinnen und Anwälte bei Ihnen. Mit der Übermittlung Ihrer Informationen kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.