Eheschutz
Ein Eheschutzverfahren wird in den überwiegenden Fällen benötigt, um das Getrenntleben der Ehegatten gerichtlich zu regeln.
Das Eheschutzverfahren ist in den Art. 171 – 179 ZGB geregelt.
Eheschutz
Ein Eheschutzverfahren wird in den überwiegenden Fällen benötigt, um das Getrenntleben der Ehegatten gerichtlich zu regeln.
Das Eheschutzverfahren ist in den Art. 171 – 179 ZGB geregelt.