Unsere Tätigkeit im Bau- und Immobilienrecht
Wir beraten Sie gerne in öffentlich- und zivilrechtlichen Fragen rund um die Themen Baubewilligung, Dienstbarkeit, Enteignung, Submission, Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Stockwerkeigentum und Bauhandwerkerpfandrecht. Im Fall von Streitigkeiten mit dem Nachbarn, der Gemeinde, dem Kanton, dem Käufer oder Verkäufer, dem Mieter oder Vermieter sowie dem Architekten, Unternehmer oder Bauherrn stehen wir Ihnen auch gerne schlichtend und/oder prozessierend zur Verfügung.