Ihr Anwalt im Familienrecht
Besonders ausführlich und sorgfältig wird vom Gesetzgeber im Zivilgesetzbuch die Familie behandelt. Weitaus mehr als in anderen Bereichen des Zivilrechts gilt es hier, einen Ausgleich zu finden zwischen unmittelbaren Interessen des Einzelnen einerseits und Interessen der kleineren und grösseren Gemeinschaften andererseits. Über die sich im Familienrecht stellenden Rechtsfragen hinaus sieht sich ein Familienrechtsanwalt immer auch mit gefühlsmässigen Belastungen der Klientschaft konfrontiert. Die Aufgaben des Familienrechtsanwalts sind deshalb entsprechend vielfältig.
Gerne stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite und erarbeiten mit Ihnen eine für alle Seiten zufriedenstellende Vereinbarung (Konvention), welche von den Gerichten oder der zuständigen Behörde dann nur noch genehmigt werden muss. Sollten einvernehmliche Lösungen nicht möglich sein, werden wir aber auch in strittigen familienrechtlichen Verfahren Ihre Angelegenheit mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und Durchsetzungsvermögen, beispielsweise bei Fragen in Bezug auf den Unterhalt, zum Güterrecht oder zu den Kinderbelangen zum Ziel bringen.
Durch die teils langjährige Gerichtserfahrung der im Familienrecht prozessierenden Anwälte, ist es uns möglich, Ihre Angelegenheit vor Gericht souverän zu vertreten.