Der Anwalt im Haftpflichtrecht
Unsere Rechtsanwälte sind im Bereich des Haftpflichtrechts spezialisiert und verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Erledigung komplexer Ansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften. Das Tätigkeitsgebiet unserer spezialisierten Anwälte im Haftpflichtrecht umfasst insbesondere die Gebiete Motorfahrzeughaftpflicht (Unfall im Strassenverkehr), Arzthaftung sowie Privathaftpflicht, aber auch die Geschädigtenvertretung im Strafverfahren zur Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen.
Zu unserem Leistungsspektrum zählen folgende Tätigkeiten:
- Abklärung, Bezifferung und Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen im Allgemeinen
- Geltendmachung von Ansprüchen infolge ärztlichen Behandlungsfehlern (Arzthaftung)
- Führen von Prozessen in haftpflichtrechtlichen Streitigkeiten
- Umfassende Vertretung von Unfallopfern gegenüber der Haftpflichtversicherung sowie den Sozialversicherungen
- Schadenberechnungen, Gutachten und Zweitmeinungen
Die anwaltliche Tätigkeit im Haftpflichtrecht ist eine Herausforderung, welche ein profundes rechtliches Spezialwissen, Kenntnis medizinischer Zusammenhänge sowie ein Netzwerk von Ärzten, Therapeuten, Gutachterstellen und anderen Haftpflichtspezialisten erfordert.
Wir sind verhandlungserfahren, streben eine rasche, einvernehmliche Einigung an und setzen Ihre Ansprüche nötigenfalls auch gerichtlich durch. Ferner empfehlen wir uns für Zweitmeinungen beim Abschluss komplexer Körperschäden, Schadenberechnungen mit dem Schadenberechnungsprogramm Leonardo® und für Expertisen.
Es ist uns ein Anliegen, dass Ihre Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zu Ihren Ansprüchen stehen. Vielen Geschädigten ist nicht bewusst, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ganz oder zumindest weitgehend für Ihre Anwaltskosten aufzukommen hat. Oftmals verfügen Geschädigte über eine Rechtsschutzversicherung, nicht selten auch ohne es zu wissen in Verbindung mit einer Krankenversicherungspolice.