Fachbereich Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Ihr Anwalt im Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Ihre Fragen und Anliegen

  • Sie wurden Opfer Unfalls im Strassenverkehr oder haben einen Arbeitsunfall erlitten?
  • Sie suchen einen Anwalt, der Sie bei Ihrer Schadenersatz- und Genugtuungsforderung unterstützt?
  • Sie suchen einen Anwalt im Sozialversicherungsrecht (IV, UV, BV, AHV, EL, KTG)?
  • Sie benötigen Unterstützung im IV-Verfahren, z.B. im Zusammenhang mit Ihrem Anspruch auf eine Invalidenrente oder berufliche Massnahmen der Invalidenversicherung?
  • Sie wünschen eine Beratung im Bereich der Unfallversicherung oder benötigen einen Anwalt im Verfahren gegenüber der Unfallversicherung (wie z.B. der Suva)
  • Ihre Unfallversicherung verneint das Vorliegen von Unfallfolgen und Ihren Leistungsanspruch?
  • Ihre Krankentaggeldversicherung stellt die Krankentaggeldleistungen ein?
  • Sie sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen und benötigen Hilfe bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs?

Unsere Unterstützung

  • Unsere Fachanwälte für Haftpflicht- und Versicherungsrecht helfen Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen nach einem Unfall.
  • Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatz- und Genugtuungsforderung gegenüber der Haftpflichtversicherung (sowohl ausserprozessual als auch prozessual).
  • Gerne vertreten wir Ihre Interessen in allen Bereichen des Sozialversicherungsrechts vor den Behörden oder vor Gericht.
  • Wir überprüfen den Entscheid der Invalidenversicherung betreffend Ihren Anspruch auf eine Invalidenrente oder andere Leistungen der Invalidenversicherung.
  • Wir vertreten Sie im UVG-Verfahren gegenüber der Unfallversicherung.
  • Im Gebiet des Sozialversicherungsrechts sind unsere Anwälte in der gesamten Schweiz tätig, insbesondere aber in den Kantonen Thurgau, St. Gallen, Zürich, Schaffhausen.

Der Anwalt im Haftpflichtrecht

Unsere Rechtsanwälte sind im Bereich des Haftpflichtrechts spezialisiert und verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Erledigung komplexer Ansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften. Das Tätigkeitsgebiet unserer spezialisierten Anwälte im Haftpflichtrecht umfasst insbesondere die Gebiete Motorfahrzeughaftpflicht (Unfall im Strassenverkehr), Arzthaftung sowie Privathaftpflicht, aber auch die Geschädigtenvertretung im Strafverfahren zur Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen.

Zu unserem Leistungsspektrum zählen folgende Tätigkeiten:

  • Abklärung, Bezifferung und Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen im Allgemeinen
  • Geltendmachung von Ansprüchen infolge ärztlichen Behandlungsfehlern (Arzthaftung)
  • Führen von Prozessen in haftpflichtrechtlichen Streitigkeiten
  • Umfassende Vertretung von Unfallopfern gegenüber der Haftpflichtversicherung sowie den Sozialversicherungen
  • Schadenberechnungen, Gutachten und Zweitmeinungen

Die anwaltliche Tätigkeit im Haftpflichtrecht  ist eine Herausforderung, welche ein profundes rechtliches Spezialwissen, Kenntnis medizinischer Zusammenhänge sowie ein Netzwerk von Ärzten, Therapeuten, Gutachterstellen und anderen Haftpflichtspezialisten erfordert.

Wir sind verhandlungserfahren, streben eine rasche, einvernehmliche Einigung an und setzen Ihre Ansprüche nötigenfalls auch gerichtlich durch. Ferner empfehlen wir uns für Zweitmeinungen beim Abschluss komplexer Körperschäden, Schadenberechnungen mit dem Schadenberechnungsprogramm Leonardo® und für Expertisen.

Es ist uns ein Anliegen, dass Ihre Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zu Ihren Ansprüchen stehen. Vielen Geschädigten ist nicht bewusst, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ganz oder zumindest weitgehend für Ihre Anwaltskosten aufzukommen hat. Oftmals verfügen Geschädigte über eine Rechtsschutzversicherung, nicht selten auch ohne es zu wissen in Verbindung mit einer Krankenversicherungspolice.

Das Sozialversicherungssystem der Schweiz

Das schweizerische Sozialversicherungssystem ist unterteilt in folgende fünf Bereiche:

  • die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem)
  • Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls
  • Erwerbsersatz bei Mutterschaft und für Dienstleistende
  • Arbeitslosenversicherung
  • die Familienzulagen

Diese Versicherungen gewährleisten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder bei Krankheit und Unfall Kosten tragen. Finanziert werden die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungszweige vorab durch Beiträge vom Erwerbseinkommen. Für die Krankenversicherung bezahlt jede versicherte Person eine Prämie. Darüber hinaus beteiligen sich Bund und Kantone in unterschiedlichem Umfang an der Finanzierung der Sozialversicherungen (AHV/IV) oder finanzieren diese vollständig (Ergänzungsleistungen, EL).

Leistungen der Invalidenversicherung

Grundsätzlich sind alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, obligatorisch bei der Invalidenversicherung (IV) versichert. Unter gewissen Voraussetzungen können sich auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staa- ten, die ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, freiwillig bei der IV versichern.

Die Invalidenversicherung erbringt folgende Leistungen:

  • Massnahmen der Frühintervention
  • Eingliederungsmassnahmen (berufliche Massnahmen, z.B. Umschulung)
  • Invalidenrenten
  • Hilflosenentschädigung

Anspruch auf eine Invalidenrente haben invalide Personen, die während eines Jahres ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40 Prozent erwerbsunfähig waren und nach Ablauf dieses Jahres zu mindestens 40 Prozent invalid sind.

Leistungen der Unfallversicherung

Bei der Unfallversicherung sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Unfallversicherung (UV) deckt Schäden bei Unfällen oder wenn die Versicherten beruflich erkranken. Ihre Leistungen beinhalten medizinische Behandlung (Übernahme der Heilbehandlungskosten) und finanzielle Unterstützung.

Zu den finanziellen Unterstützungsleistungen der Unfallversicherung zählen insbesondere das Taggeld, die Invalidenrenten, die Hinterlassenenrenten sowie die Intergritätsentschädigung.