Was kostet ein Anwalt?
Das Honorar für unsere Tätigkeit berechnet sich nach dem Arbeits- bzw. Zeitaufwand oder nach dem Anwaltsgebührentarif. Der Stundenansatz wird im Rahmen des Erstgesprächs mit Ihnen vereinbart.
Öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen
Die Kosten im Zusammenhang mit der öffentlichen Beurkundung eines Ehevertrags oder eines Erbvertrags, eines kombinierten Ehe- und Erbvertrags, einer öffentlich letztwilligen Verfügung (öffentliches Testament), eines Vorsorgeauftrags oder der Gründung einer Gesellschaft, etc. setzen sich zusammen aus dem Aufwand für die vorgängige Beratung gemäss zu vereinbarendem Stundenansatz sowie den Gebühren für die öffentliche Beurkundung. Nach §16a der Verordnung des Obergerichts über den Anwaltstarif für Zivil- und Strafsachen beträgt die Entschädigung für jedes Beurkundungsgeschäft je nach Zeitaufwand, Bedeutung und Schwierigkeit der Sache Fr. 100.– bis Fr. 500.– (exkl. den Kosten für die vorgängige Rechtsberatung). Für Beglaubigungen gibt die Verordnung einen Rahmen von Fr. 50.00 bis Fr. 100.00 vor. Mehr Informationen zu unseren Beratungshonoraren im Rahmen einer Erbschafts- und Nachlassplanung finden Sie hier.
Rechtsschutzversicherungen
Unsere Anwaltskanzlei arbeitet mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfehlen wir Ihnen, den Fall vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anzumelden und uns Ihre Policen-Nummer bekannt zu geben. Ihre Rechtsschutzversicherung prüft nach der Fallanmeldung, ob und in welchem Umfang eine Deckung besteht. Weiter entscheidet sie, ob der Fall durch externe Anwälte bearbeitet werden soll. Für Fragen zur Vorgehensweise stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die vom Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) gemeinsam mit dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) ausgearbeitete Checkliste für den Umgang mit Rechtsschutzversicherungen finden Sie hier.