Erbvertrag

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist die vertragliche, insbesondere vermögensrechtliche, Vereinbarung zwischen mehreren Personen im Hinblick auf den Tod.

Inhalt eines Erbvertrages sind in erster Linie die Regelung allfälliger erbrechtlicher Ansprüche, indem der Erblasser eine Begünstigung bei seinem Tod verspricht (Einsetzung von Dritten als Erben, Verfügen von Vermächtnissen) oder indem er den Verzicht eines Erbberechtigten entgegen nimmt (Erbverzicht z.B. von Kindern auf ihren Erbanteil, Erbauskauf).