Fuss- und Fahrwegrecht

Fuss- und Fahrwegrecht

Soll ihr eigenes Grundstück zu Fuss oder mit Fahrzeugen überquert werden oder benötigen Sie dieses Recht auf einem fremden Grundstück, können Sie in einem Dienstbarkeitsvertrag Lage, Breite, Nutzung und Unterhalt öffentlich beurkunden lassen.