Familienrecht

Wann brauche ich einen Anwalt in einem familienrechtlichen Verfahren?

Patrick Greuter / 9.4.2020

Was sind überhaupt familienrechtliche Verfahren?‍

‍Zu den familienrechtlichen Verfahren zählen hauptsächlich Scheidungen, der Eheschutz und die Verfahren betreffend Kindesunterhalt.

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Ist der Beizug eines Anwalts zwingend?‍

Sie fragen sich nun vielleicht, ob Sie für ein solches familienrechtliches Verfahren zwingend eine anwaltliche Vertretung benötigen. Die Antwort dazu lautet nein.

Die Schweizerische Zivilprozessordnung kennt keinen Anwaltszwang. Die Rechtssuchenden können also ans Gericht gelangen, ohne dafür vorgängig einen Anwalt zu mandatieren.

Wann macht es Sinn, auf den Beizug eines Anwalts zu verzichten?‍

Sind sich die Parteien vollumfänglich darüber einig, wie die im Verfahren zu beurteilenden Fragen zu regeln sind und sind die Verhältnisse darüber hinaus als einfach zu qualifizieren, ist es möglich, ohne Beizug eines Anwalts ein familienrechtliches Verfahren erfolgreich zu führen. Von einfachen Verhältnissen spricht man beispielsweise, wenn die Parteien nur während sehr kurzer Zeit verheiratet waren, keine gemeinsamen Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und beide Ehegatten während der gesamten kurzen Ehedauer Vollzeit mit ungefähr gleichem hohem Lohn gearbeitet haben, weshalb in der Regel kein Unterhalt geschuldet ist. Um einfache Verhältnisse handelt es sich zudem, wenn kein grosses Vermögen während der Ehedauer angespart wurde, welches nunmehr aufgeteilt werden müsste.

Sind all diese Punkte erfüllt, kann zur Ausarbeitung einer Getrenntlebens- oder Scheidungsvereinbarung auf den Beizug eines Anwalts verzichtet werden. Sind Sie sich unsicher, ob Sie alle notwendigen Punkte vollständig richtig geregelt haben, macht es aber auch bei einfachen Verhältnissen Sinn, die ausgearbeitete Vereinbarung einem Rechtsanwalt zur Vorprüfung zu unterbreiten, damit das anschliessende Gerichtsverfahren kostengünstig und ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann. Ist die Konvention bei einfachen Verhältnissen bereits vollständig ausgearbeitet und sind alle notwendigen Belege vorhanden, ist dabei mit kaum mehr als zwei Stunden Arbeitsaufwand für einen Anwalt zur Prüfung der Konvention zu rechnen.

 

Wann macht es Sinn, in einem familienrechtlichen Verfahren einen Anwalt beizuziehen?‍

Im Umkehrschluss zum bereits Gesagten macht es immer dann Sinn, einen Anwalt beizuziehen, wenn sich die Parteien uneinig sind über die Punkte, welche im Verfahren zu regeln sind. Durch den Beizug eines Anwalts wird in diesen Fällen in erster Linie sichergestellt, dass Ihre Interessen im Verfahren für Sie erfolgreich durchgesetzt werden können.

Insbesondere wenn Sie Unterhalt fordern wollen bzw. sich mit Unterhaltsforderungen der Gegenseite konfrontiert sehen, ist es empfehlenswert, einen Anwalt beizuziehen. Dieser kann Ihnen aufgrund seiner Rechtskenntnisse und den Erfahrungen mit den Gerichten meist ziemlich exakt darüber Auskunft geben, ob und wie hoch allfällige Unterhaltsforderungen sein könnten.

Ist strittig, wem die Kinder zugeteilt werden sollen, ist es ebenfalls unumgänglich, einen Anwalt beizuziehen. Die Kinderzuteilung ist in 99%der Fälle kein schwarz/weiss Entscheid. Es ist darum entscheidend, welche klugen Argumente vorgebracht werden, um das Gericht schlussendlich überzeugen zu können, die Zuteilung der Kinder in diesem oder jenem Sinn vorzunehmen. Anwälte können hier aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung vor Gericht diese für den Gerichtsentscheid notwendigen Argumente meist sehr viel schlüssiger darlegen,als dies ein Rechtssuchender selbst könnte. Dadurch erhöhen sich die Chancen,den eigenen Antrag betreffend die Kinder zum Erfolg zu bringen.

Sind keine Kinder vorhanden und wird kein Unterhalt gefordert, sind aber während der Ehe umfangreiches Vermögen oder grosse Schulden angehäuft worden, welche es nunmehr im Rahmen des Verfahrens aufzuteilen gilt, ist es ebenfalls sinnvoll, einen Anwalt beizuziehen. Die güterrechtliche Auseinandersetzung ist zuweilen eine komplizierte Angelegenheit, welche sehr gute Rechtskenntnis erfordert. Verzichtet man für die Aufteilung des ehelichen Vermögens auf den Beizug eines Rechtsvertreters besteht die Gefahr, dass eine von beiden Parteien nicht das bekommt, was ihr von Gesetzes wegen zustehen würde bzw. eine Partei mehr teilt, als diese eigentlich müsste. Stellen sich einzig solch vermögensrechtliche Fragen, macht es allenfalls Sinn, dass die Parteien gar zusammen einen Anwalt mandatieren, welcher dann den Eheleuten einen dem Gesetz entsprechenden Vorschlag zur Aufteilung des Vermögens unterbreitet.

Ist die Gegenseite anwaltlich vertreten, führt schliesslich auch in familienrechtlichen Verfahren faktisch kein Weg an einer anwaltlichen Vertretung vorbei, will man mit gleich langen Spiessen vor Gericht auftreten.

Wer bezahlt die Kosten, welche anfallen, wenn ich einen Anwalt mit der Wahrung meinerInteressen beauftrage?‍

Grundsätzlich sind Sie selbst gegenüber Ihrem Anwalt kostenpflichtig. Ihr Anwalt ist deshalb gehalten, vorab von Ihnen einen Kostenvorschuss für seine Aufwendungen zu verlangen. Soweit Sie mit Ihren Anträgen im Gerichtsverfahren vollumfänglich obsiegen, muss grundsätzlich die Gegenpartei Ihre Anwaltskosten tragen. In familienrechtlichen Verfahren ist es jedoch so, dass in praktisch allen Fällen – zumindest vor Erstinstanz – keine Parteientschädigungen geschuldet sind bzw. vom Gericht zugesprochen werden, weshalb die jeweiligen Anwaltskosten schlussendlich wiederum von jeder Partei selbst zu tragen sind.

Sind Sie finanziell nicht in der Lage, für Anwaltskosten aufzukommen, kann beim Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden oder aber Ihr Partner wird gegebenenfalls dazu verpflichtet werden, Ihnen eine Kostenvorschuss für die Gerichts- und Anwaltskosten zu leisten.

Wird das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom Gericht gutgeheissen, bedeutet dies zwar nicht, dass die Vertretung durch einen Anwalt für Sie gratis ist, jedoch wird der Staat vorübergehend für die für Sie anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen. Sie werden dann erst zur Rückzahlung der einstweilen vom Staat getragenen Kosten verpflichtet, wenn Sie wieder genügend finanzielle Mittel haben. Allenfalls tritt dieser Zeitpunkt aber gar nie ein oder aber die Forderung des Staates verjährt möglicherweise vorher. Daher macht es keinen Sinn, auf den Beizug eines Anwalts zu verzichten, wenn man eigentlich aufgrund der oben gemachten Ausführungen einen Anwalt beiziehen sollte, nur weil man aktuell nicht genügend finanzielle Mittel hat, um sich einen Rechtsvertreter zu leisten.

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Wen kann ich fragen, wenn ich unsicher bin, ob in meinem Fall der Beizug eines Anwalts sinnvoll ist?‍‍

Bei der Frage, ob der Beizug eines Anwalts sinnvoll ist oder ob Sie Anspruch auf die unentgeltliche Rechtspflege haben, dürfen Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren. Ich werde mir Zeit nehmen, Ihr Anliegen anzuhören und Ihnen danach zu raten, ob sich der Beizug eines Anwalts lohnt oder nicht. Meine Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link.

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Patrick Greuter

MLaw, Rechtsanwalt

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