weitere Rechtsgebiete

Mediation als Chance?

Stephanie Fröhlich / 9.6.2022

Gerade im Familienrecht werden Streitigkeiten oftmals sehr emotionsgeladen vor Gericht ausgetragen, worunter nebst den Streitparteien vor allem auch die Kinder leiden. Ein strittiges Gerichtsverfahren ist zudem nicht selten mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten verbunden, wobei das Gericht schlussendlich einen Lösungsvorschlag unterbreitet oder einen Entscheid fällt, mit dem keine Seite vollumfänglich zufrieden ist und daher nicht immer tatsächlich mitgetragen wird. Dies kann dazu führen, dass vor Gericht getroffene Abmachungen oder vom Gericht angeordnete Massnahmen nicht eingehalten werden, wodurch sich die Probleme, die oftmals auch nach einem Gerichtsverfahren bzw. mit einem rechtskräftigen Gerichtsurteil nicht aus der Welt geschafft sind, sogar akzentuieren können.

Die Mediation demgegenüber ist ein aussergerichtliches Verfahren, bei dem die Interessen von beiden Parteien herausgearbeitet werden. Konflikte entstehen und verschärfen sich, weil die Kommunikation zwischen den Parteien gestört ist oder gar nicht mehr funktioniert. Nebst dem Einstehen für die eigenen Interessen geht es in der Mediation auch darum, die Interessen der Gegenseite zu klären und dadurch das gegenseitige Verständnis zu fördern. Der Fokus liegt auf den Interessen und Bedürfnissen der Parteien, nicht auf deren Position. Unter Anleitung eines unabhängigen und neutralen Mediators oder einer Mediatorin erarbeiten die Parteien gemeinsam und eigenverantwortlich individuelle Lösungen. Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren ist die Mediation vom Prinzip der Freiwilligkeit geprägt. Die Parteien entscheiden sich freiwillig zur Durchführung dieses Verfahrens und können ihre Wünsche entsprechend einbringen. Der entscheidende Unterschied zum Gerichtsverfahren liegt aber darin, dass der Mediator weder entscheidet noch einseitig Interessen vertritt, sondern die Parteien mittels vielfältiger, an die Parteien und der konkreten Situation angepasster Techniken in der Entwicklung eigener Lösungen anleitet. Wichtig zu wissen ist, dass der Mediator den Parteien im Unterschied zu einem Richter keine Lösungsvorschläge unterbreitet. Lösungsvorschläge werden von den Parteien eigenverantwortlich erarbeitet und formuliert, damit gestützt darauf eine verbindliche Vereinbarung getroffen werden kann. Da die Lösung durch die Parteien selbst erarbeitet und nicht vom Gericht «diktiert» wird, geniesst sie in der Regel eine höhere Akzeptanz. Die Eigenverantwortung wird deshalb in der Mediation grossgeschrieben und ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Durchführung dieses Verfahrens. Sind die Konfliktparteien eigenverantwortlich und freiwillig bereit, ergebnisoffen eine Lösung mit beidseitigem Gewinn zu erarbeiten, bietet die Mediation sehr viele Chancen.

Das Verfahren ist ressourcenschonend und führt nicht zuletzt dazu, dass sich die Parteien auch in Zukunft noch in die Augen schauen können, weil keine Partei der anderen unterliegt, was gerade bei Konflikten am Arbeitsplatz, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei Scheidungen, wo die Parteien ein Leben lang durch gemeinsame Kinder verbunden bleiben, enorm wertvoll sein kann.

Unsere ausgebildete Mediatorin, Rechtsanwältin Stefanie Fröhlich, unterstützt Sie kompetent bei der Erarbeitung Ihrer Lösungen. Sei es eine ausgewogene und faire Scheidungskonvention, die Regelung einer Nachbarschafts- oder Mietstreitigkeit, die Bearbeitung eines Konflikts am Arbeitsplatz oder bei diversen weiteren Konflikten, welche von den Parteien gemeinsam aussergerichtlich erledigt werden sollen.

Zum Autor

Stephanie Fröhlich

MLaw, Rechtsanwältin

zum Profil