Fachbereich Öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen

Öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen

Ihre Fragen und Anliegen

  • Sie möchten einen Vorsorgeauftrag erstellen und beurkunden lassen?
  • Sie und Ihr Ehegatte wünschen eine Beratung betreffend die gegenseitige Absicherung sowie die Ausfertigung eines Ehe- und Erbvertrages mit öffentlicher Beurkundung?
  • Es soll mittels eines Ehevertrags die Gütertrennung errichtet werden?
  • Sie möchten ein Testament verfassen, aber dieses nicht selber von Hand schreiben?
  • Sie möchten eine Gesellschaft (AG, GmbH) gründen und benötigen dabei Unterstützung?

Unsere Unterstützung

  • Wir beraten Sie betreffend die Regelungen in einem Vorsorgeauftrag und nehmen die Beurkundung vor.
  • Wir erstellen nach Ihren Wünschen und Anliegen Ihren Ehe- und Erbvertrag und können diesen auch gleich in unserer Kanzlei öffentlich beurkunden.
  • Wir beurkunden Ihr öffentliches Testament.
  • Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer Gesellschaft.

Die öffentliche Beurkundung

Bestimmte Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung, so z.B. der Ehevertrag und der Erbvertrag, das öffentliche Testament, der Vorsorgeauftrag oder die Gründung einer Gesellschaft (AG, GmbH).

Mit der öffentlichen Urkunde wird festgestellt, dass der geäusserte Wille mit dem Inhalt der Urkunde übereinstimmt.

Öffentliche Beurkundung durch Thurgauer Anwälte

Die im Anwaltsregister des Kantons Thurgau eingetragenen Anwälte sind berechtigt, Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen. Die Anwälte von S-E-K Advokaten sind damit berechtigt, Ihre Verträge öffentlich zu beurkunden. Z.B. beurkunden unsere Anwälte als öffentliche Urkundspersonen Ihren Vorsorgeauftrag, Ihren Ehevertrag und Erbvertrag oder Ihre Gesellschaftsgründung.